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Medizinische Trainingstherapie (MTT)

 

In der medizinischen Trainings­therapie werden Kennt­nisse aus der Trainings- und Bewegungs­lehre sowie der Patho­logie mit­einander verbunden, um Rehabili­tations­prozesse zu unter­stützen oder um ungenügende Körper­funktionen zu verbessern. Je nach Patho­logie steht Stabilisations- oder Mobilisations­training, Kraft-, Koordinations- oder Herz­kreis­lauf­training, mit oder ohne Geräte, im Vorder­grund.

Mehr Info

Das Übungsprogramm wird von uns individuell bezüglich Ihrer medi­zinischen Diagnose, Ihrer aktuellen Rehabilitations­phase, Ihrer körper­lichen Voraus­setzungen sowie Ihres Alters erstellt, instruiert und kontrolliert. Zusätzlich beraten wir Sie bezüg­lich Heim­übungen und Ver­halten im Alltag, im Beruf und bei sport­lichen Tätig­keiten.

 

Medizinische Trainings­therapie ist eine aktive Therapie­form. Wir legen Wert darauf, dass Sie die Eigen­verantwortung über­nehmen und nach einigen Instruk­tionen in der Lage sind, Ihr Übungs­programm selb­ständig auszu­führen.

 

Um Ihr persönliches Therapie­ziel zu erreichen, bietet die Therapie Guntlisbergen, zusammen mit unserem Partner Activ Fitness, Ihnen auf 1100 m2 ein komplettes und qualitativ hoch­stehendes Activ Fitness und Fitness­angebot.

 

Zum Erhalt Ihrer Fitness und zur Vermei­dung von körper­lichen Defiziten empfehlen wir Ihnen aktiv tätig zu bleiben. Activ Fitness bietet Ihnen dazu die Gelegen­heit. Das fach­kundige Personal von Activ Fitness betreut Sie und gibt Ihnen über die verschie­denen Trainings­möglich­keiten gerne Auskunft.

 

Nach ärztlicher Verordnung haben Sie eine Medizi­nische Trainings­therapie durch­geführt. Nach Beendi­gung Ihrer Medizi­nischen Trainings­therapie können Sie in den gross­zügigen Trainings­räumen von Activ Fitness selb­ständig weiter­trainieren. Activ Fitness bietet Ihnen hierzu verschiedene Abos an.

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https://www.activfitness.ch/

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Überweisung

Laut dem Bundesgesetz über die Krankenpflege­versicherung sind die Kranken­versicherer verpflichtet, die Leistungen auf ihre Wirksam­keit, Zweck­mässigkeit und Wirt­schaftlich­keit zu überprüfen.

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Die Medizinische Trainings­therapie beginnt mit einer Einführung in das Training an Geräten und ist maximal 3 Monate nach der Einführung abge­schlossen. Der Medizi­nischen Trainings­therapie geht eine physio­therapeutische Einzel­behandlung voran.

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Die Medizinische Trainings­therapie ist eine Schluss­therapie. Die Kranken­kassen gewähr­leisten in seltenen Fällen und nur nach Kosten­gutsprache der Therapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung, eine Fortsetzung der Medizinischen Trainings­therapie. Nach Ablauf eines 3-monatigen Medizinischen-Trainings­programms besteht die Möglich­keit im Activ Fitness ein Jahres- oder ein Halbjahres­abonnement zu kaufen. Die Kosten werden teilweise von der Kranken­kasse übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

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Kostenübernahme

Die von der Ärztin/vom Arzt ver­schriebene Behand­lung wird von Ihrer Kranken­kasse/Versicherung, nach Abzug des Selbst­behalts, übernommen. Medizinische Trainings­therapie wird nur im Sinne von Rehabili­tation vergütet. Damit bei der Medizinischen Trainings­therapie ein rehabili­tativer Nutzen erzeugt werden kann, ist eine Frequenz von 2–3 Sitzungen pro Woche empfehlens­wert. Für MTT als diagnos­tische oder präven­tive Leistung besteht keine Leistungs­pflicht, ebenso gehen Tests und deren Aus­wertungen nicht zu Lasten der Versicherung.

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QUALITOP-Zertifiziert - profitieren Sie von der Kosten­beteiligung an Bewegungs­angeboten durch Ihren Kranken­versicherer!

Activ Fitness Kreuzlingen ist Qualitop-Zertifiziert. Mit Qualitop wurde das erste Schweizer Label geschaffen, das auf Anbieter von gesundheits­wirksamen Bewegungs­angeboten zuge­schnitten ist.

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Für Activ Fitness Kreuzlingen ist das Qualitop-Zertifikat ein wichtiger Indikator für das interne Qualitäts­management. Aber nicht nur beeinflusst das Qualitop-Zertifikat das Qualitäts­management positiv und verbessert das Image gegenüber unseren Patienten: Für immer mehr Kranken­versicherer gilt das Qualitop-Label als Voraus­setzung für eine Kosten­beteiligung an den Abonnements­kosten!

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Bitte, erkundigen Sie sich bei Ihrem Kranken­versicherer ob auch Sie von einer Kosten­beteiligung profitieren können.

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